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Schwuchow, Noreen
Die Haftung für durchgangsärztliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer Rechtsnatur
Duncker & Humblot
978-3-428-19141-3
1. Aufl. 2024 / 193 S.
Monographie/Dissertation

Termin: Mai 2024

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Gesundheitsrecht. Band: 74

Die sogenannten Durchgangsärzte (kurz: D-Ärzten) sind im System der gesetzlichen Unfallversicherung sowohl für die Durchführung der besonderen Heilbehandlung als auch für die (vorgelagerte) Entscheidung verantwortlich, welche Art der berufsgenossenschaftlichen Versorgung (allgemeine oder besondere) für den jeweiligen Arbeitsunfallverletzten erforderlich ist. Dadurch nehmen sie im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren eine Doppelfunktion ein: Einerseits sind sie (wie die Vertragsärzte innerhalb der GKV) ärztliche Leistungserbringer, die auf Grundlage privater Behandlungsverträge tätig werden, andererseits fungieren sie als Entscheidungsorgan der staatlichen Unfallversicherungsträger. Aus dieser Doppelfunktion ergibt sich die in dieser Arbeit untersuchte Frage, welche Rechtsnatur (private oder öffentlich-rechtliche) den Tätigkeiten des D-Arztes zukommt, und wer in der Konsequenz für seine Behandlungsfehler haftet - der Staat im Wege der Amtshaftung oder der D-Arzt selbst.